In der letzten Ausgabe haben wir das Thema „Recht in der Anlageberatung“ in groben Zügen abgesteckt. Ziel der heutigen Ausgabe ist zum einen präziser den Bereich der „anleger- und objektgerechten Beratung“ zu beschreiben und zum anderen die grundsätzlichen Anforderungen anhand vergangener Produktprüfungen zur Anwendung zu bringen.
Anleger- und objektgerechte Beratung
5_Aufsatz_Finanzplanung_konkret_Anleger-und-Objketgerechte_Beratung
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